Ab sofort Erlaubniskarten auch via Paypal zahlbar !

 Bitte die aufgeführten Informationen nach der Paypalzahlung via Email an asv-vorstand [at] gmx.de  senden.

 

  1. Vor- und Nachname
  2. Geburtsdatum
  3. Ab wann die Gastkarte Gültigkeit haben soll.

 

Erlaubniskarte für die Wilster Au
Tage bzw. Angler

 


 

Downloads

 

 ASV Wilster Aufnahmeantrag

  Aufnahmegebühr Jahresbeitrag Paßgebühr einmalig

nicht geleisteter Arbeitsdienst (z.Zt. 3Std./Jahr)

Erwachsene 85,00€ 50,00€ 3,00€ 5,00€ /Std.
Jugendliche bis 18.Lebensjahr frei 20,00€ 3,00€ ab 16.Lebensjahr 2,00€ /Std.

 Die Gebühren und Beiträge werden erstmalig bei Ausgabe des Sportfischerpasses fällig !               


 

 Gastkarten für die Vereinsgewässer vom ASV-Wilster

 sind erhältlich bei:

 

Preise

Tageskarte      5,50€                        

Wochenkarte  15,50€

Monatskarte   25,50€

 


 

1. Vorsitzender ASV Wilster
Sebastian Gamero
Tel:0170-3420640

 

AngelJoe Itzehoe
Sandberg 71
25524 Itzehoe  

Öffnungszeiten

Montag-Freitag  08:30 - 18:00
Samstag           08:30 - 15:00

Telefon: 04821-4050560
Email: itzehoe (at) angeljoe.de


  

Schleuse Kasenort
Der Schleusenwärter ist 2 Std. ab Niedrigwasser Brunsbüttel vor Ort
Tel: 0173-1790363

 

Marx FACHMARKT Bauen und Freizeit KG
Judenstraße 41
25725 Schafstedt

Tel: 04805-901709
Fax:04805-901857

Marx Fachmarkt – Ihr Partner bei Bauen Freizeit und Angeln

 


 

 Bilder kapitaler Fänge

 

Wir veröffentlichen hier  eure Fangbilder auf unserer Webseite.

Einfach Kurzinfo wie Bild, Gewicht, Größe.... an info[at]ojpoint[punkt]de

 

 hier gehts zum Fangbuch

 

 

 

 

 

 

 


 

                              

Bitte immer zum Jahresende die Fangliste abgeben.

 

 

 

 


 

 

 

 

Infos

 

Für die Bek-Au und dem Regenrückhaltebecken (ab 01.01.2010) gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Wilster Au.



Die gültigen Fischereipapiere (Sportfischerpaß, Jahresfischereischein und Erlaubnisschein od. gültige Gastkarte) sind beim Angeln stets mitzuführen und auf Verlangen der Polizei oder den Fischereiaufsehern vorzuzeigen.

Diese Kontrollorgane sind berechtigt, Fang und Angelgeräte zu kontrollieren und den Erlaubnisschein bei festgestellten Verstößen sofort einzuziehen.

Beim Ausüben des Fischfangs ist folgende Mindestausrüstung vorgeschrieben.

Unterfangkescher, Zentimetermaß, Hakenlöser, Fischtöter

 

   
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